Testamentserstellung
Ein Testament richtig verfassen
Anders als weit verbreitet, muss ein Testament nicht zwingend von einem Notar aufgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass es handschriftlich verfasst, persönlich unterschrieben, mit Datum versehen und als Testament erkennbar ist. Natürlich gibt es noch weitere Voraussetzungen, damit das Testament Gültigkeit hat. Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite.
Die Beratung bzw. das Aufsetzen eines Testamentes durch ein Notar oder Rechtsanwalt ist in jedem Fall empfehlenswert.
Nur ca. 23 % der Deutschen haben ein Testament aufgesetzt. Diese Zahl ist verschwindend gering. Leider haben nur ca. 3 % ein korrektes Testament geschrieben, das den Anforderungen entspricht. Damit Ihnen das nicht passiert, stellen wir Ihnen hier Textbausteine zum Testament zur Verfügung, die Sie handschriftlich übernehmen können.
Textbausteine für ein Testament
Inhalte
Einzeltestament
Gemeinschaftstestament
Überschrift, die das Testament ganz klar als solches kennzeichnet
Mein Testament / Mein letzter Wille
Unser Testament / Unser letzter Wille
Willenserklärung
ich … geboren am … wohnhaft in … verfüge meinen letzten Willen wie folgt / Dies ist mein letzter Wille
Wir, die Eheleute … geborene … und … verfügen hiermit ein gemeinschaftliches Testament / Dies ist unser letzter Wille
Erbeinsetzung eines Alleinerben (Bitte mit Angabe des Geburtsdatums)
Meine Frau / Mein Mann / Meine Lebensgefährtin / Mein Lebensgefährte / Mein Kind
Wir die Eheleute bestimmen uns gegenseitig zu Alleinerben / Vollerben
Erbeinsetzung mehrerer Erben zu unterschiedlichen Teilen (Bitte mit Angabe des Geburtsdatums), auch prozentuale Angaben sind möglich
mein/e Frau/Mann soll folgendes Erben / Mein Kind soll die Hälfte erben. Den Rest des Erbes soll … erhalten.
Unser Kind (a) erbt Folgendes… / Unser Kind (b) erbt Folgendes…
Auflagen
Mein/unser Haus darf nicht verkauft werden. Mein/unser Hund… soll gepflegt werden von…
Ungültigkeit früherer Testamente
Alle vor diesem Zeitpunkt verfassten Testamente haben ab sofort keine Gültigkeit mehr.
Schlusszeile, bitte immer mit Vor – und Zunamen sowie Ort und Datum
Ort, Datum und Unterschrift
Ort, Datum und Unterschrift, evtl. handschriftlicher Zusatz des Ehepartners: Den Verfügungen dieses Testaments schließe ich mich an Ort, Datum und Unterschrift
Wer sollte ein Testament verfassen?
In den nächsten Jahren werden rund 2,0 Billionen Euro vererbt. Es ist überraschend, dass nur ein geringer Anteil der Deutschen Ihre Nachlassangelegenheiten durch ein Testament geregelt hat. Wenn einer oder mehrere der unten genannten Faktoren auf Sie zutreffen, sollten Sie unbedingt ein Testament verfassen:
- Vermögende Personen, insbesondere wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge überschritten werden.
- Sogenannte Patchworkfamilien, in denen zum Beispiel erneut geheiratet wurde ( mit Kindern aus einer vorherigen Ehe oder Partnerschacht).
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Familien mit Kindern
- Bei verschuldeten Erben
- Wenn ein Erblasser nicht alle Erben gleich begünstigen möchte
- Wenn nichteheliche Kinder vorhanden sind
- Wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll